Messeordnung

BESUCHERREGELUNGEN

Messe „Dein kleines Haus“ in WrocŁaw

 

TERMIN17.-19. April 2026

ORT: Einkaufszentrum Aleja Bielany (Parkplatz)

VERANSTALTER: PRO MEDIA Filip Kołodziej mit Sitz in Wieliszew (Code 05-135),
Leśna Straße 2M, Eingang Zentrale Registrierung und Informationen zur Wirtschaftstätigkeit, NIP: 9511853470, REGON: 015680842, Tel. 603 508 464, filip.kolodziej@promediaexpo.pl

Diese Bestimmungen regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Veranstalters durch die Besucher während der Messe. Mit dem Betreten des Messegeländes erklären sich die Besucher mit diesen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

  1. Der Zutritt zur Messe ist möglich, nachdem man eine Eintrittskarte an der Kasse vor Ort oder online erworben und diese am Eingang der Messe vorgezeigt hat.
  2. Alle an der Messe teilnehmenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass ihr Bild vom Veranstalter zu Werbezwecken der Veranstaltung verwendet wird (Fotodokumentation).
    und Film).
  3. Auf dem Messegelände ist Folgendes verboten:
  1. Besuchern ist es untersagt, auf dem Messegelände und in unmittelbarer Nähe (am Eingang) Verkaufs-, Werbe- oder Promotionstätigkeiten durchzuführen, die sich an andere Besucher und Aussteller, an sich selbst oder an Dritte, an Dienstleistungen, Produkte (einschließlich Druckerzeugnisse) oder an Veranstaltungen ähnlicher Art wie die Messe „Your Little Home“ richten. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter dem Besucher eine Geldstrafe von 50.000 PLN (fünfzigtausend Złoty) sowie die Kosten für etwaige Schäden, die die festgelegte Strafe übersteigen, in Rechnung stellen.
  2. Besucher dürfen auf dem Messegelände und in unmittelbarer Nähe (am Eingang) keine Verkaufs-, Werbe- oder Promotionsaktivitäten gegenüber anderen Besuchern, eigenen Personen, Dritten, Produkten (einschließlich Druckerzeugnissen) oder Veranstaltungen durchführen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter dem Besucher eine Geldstrafe von 50.000 PLN (fünfzigtausend Złoty) sowie die Kosten für etwaige darüber hinausgehende Schäden in Rechnung stellen. Angebote an Aussteller sind nur mit deren Zustimmung zulässig.
  3. Zerstörung der Infrastruktur, Einbringen und Verwenden von Waffen, Pyrotechnik, schädlichen Chemikalien sowie offenem Feuer und anderen Materialien, die eine Brandgefahr darstellen, Sachschäden verursachen und die Gesundheit und das Leben von Personen gefährden, Einbringen und Konsumieren von Alkohol, mit Ausnahme des Konsums alkoholischer Getränke, die an vom Messeveranstalter ausgewiesenen Orten gekauft oder ausgeschenkt werden; Vertrieb und Konsum von Drogen, Einbringen von Tieren, Fahrrädern, Skateboards usw., Störung der öffentlichen Ordnung, einschließlich der Verwendung vulgärer und beleidigender Worte gegenüber anderen Besuchern, dem Messeveranstalter und Ausstellern; Anstiften von Konflikten, öffentliche Anschuldigungen gegen den Veranstalter und die Aussteller, Verbreitung negativer Meinungen und Hypothesen, die Persönlichkeitsrechte verletzen.
  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Eintrittskarte, Personen, die gegen die unter Punkt 3 genannten Regeln und Vorschriften verstoßen oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, den Zutritt zum Messegelände zu verweigern oder sie vom Gelände zu verweisen. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Sicherheitsdienste einzusetzen oder die Polizei zu verständigen.
  1. Besuchern ist es untersagt, Fotos und Aufnahmen zu verwenden, die von Besuchern angefertigt oder im Auftrag des Veranstalters erstellt wurden.
    auf dem Messegelände und in unmittelbarer Nähe (am Eingang zur Messe)
    und die Pflege der Aussteller und der Organisationsmethoden der Messe für Werbe- und Promotionszwecke
    und der Verkauf von eigenen oder fremden Dienstleistungen, Produkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art oder vergleichbar mit der Messe „Your Little Home“.
    Bei Verstoß gegen dieses Verbot kann der Veranstalter dem Besucher eine Geldstrafe auferlegen.
    in Höhe von 50.000 PLN (fünfzigtausend Zloty) zuzüglich der Kosten für jeden Schaden, der die festgelegte Strafe übersteigt.
  1. Der Veranstalter haftet dem Besucher nicht für bewegliche Gegenstände, die der Besucher auf dem Messegelände mitbringt, zurücklässt oder verliert, sowie für Schäden, die dem Besucher auf dem Messegelände durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen.
  1. Der Besucher haftet nach allgemeinen Grundsätzen für alle Schäden, die dem Eigentum des Messeveranstalters oder Dritten entstehen.
  2. In Angelegenheiten, die in den Verordnungen nicht geregelt sind, gelten die allgemein anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.